Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG) steht Unternehmern, die von Insolvenz bedroht sind, seit Januar 2021 ein umfangreicher Präventiv-Baukasten inkl. neuen, juristischen Werkzeugen zur schnellen und gezielten Sanierung oder Restrukturierung zur Verfügung.
Droht z. B. Zahlungsunfähigkeit, das Unternehmen ist aber noch zahlungsfähig, kann das StaRUG zur Anwendung kommen. Der Prognosezeitraum für eine drohende Zahlungsunfähigkeit beträgt dabei zwei Jahre. Das StaRUG erlaubt es Unternehmen schon bei kleinsten Krisenvorzeichen, eine Sanierung, Revitalisierung oder Restrukturierung einzuleiten.
So können Unternehmen mittels StaRUG schon vor einer Insolvenz sichernd und steuernd tätig werden und die Insolvenz in vielen Fällen erfolgreich abwenden. Voraussetzung für diesen Weg Weg außerhalb der Insolvenz ist, dass die Aussicht auf eine Sanierung gut ist. Ein ganz entscheidender, strategischer Vorteil in Zeiten disruptiver wirtschaftlicher Entwicklungen.