
Walterscheid. Konflikte mit *Kompetenz vermeiden.
Walterscheid. Krisenmanagement.
Je früher eine drohende Insolvenz erkannt wird, desto größer ist die Chance, gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Effektives Risikomanagement ist Krisenprophylaxe. Externe Berater, die die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen überblicken, können eine Vorsorge sinnvoll ergänzen. Aus langjähriger Praxis als Insolvenzverwalter kennt Walterscheid alle potenziellen Risiken. Wir beraten Sie rechtzeitig bei der Risikovermeidung, analysieren mit Ihnen die Krisensituation und erarbeiten Lösungsszenarien. Darüber hinaus prüft Walterscheid potentielle individuelle Haftungsansprüche unterschiedlicher Gläubigergruppen, hauptsächlich solche zivilrechtlicher Natur. Aber auch mögliche strafrechtliche Haftungen, z.B. Insolvenzverschleppung oder die Einbehaltung von Sozialversicherungsleistungen, werden geprüft. Da jede Gläubigergemeinschaft bei Haftungsansprüchen mit unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen an das Krisenunternehmen herantritt, gilt es besonders hier, absolute Klarheit zu schaffen.
Beachtet werden müssen dabei vor allem Ansprüche von Sozialversicherungsträgern, des Fiskus und privater Gläubiger (z.B. Lieferanten) sowie Innenhaftungsansprüche der Gesellschaft gegenüber der Geschäftsführung sowie Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Vorständen.
Walterscheid. Eigenverwaltung.
In einem klassischen Insolvenzverfahren sind Ihnen zumeist beide Hände gebunden. Grundsätzlich bietet Ihnen die Insolvenzordnung jedoch die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchzuführen. Das bedeutet für Sie einen größeren Handlungsspielraum. Unter Umständen behalten Sie die Zügel selbst in der Hand.
Die Eigenverwaltung ist vor allem ein Instrument zur Sanierung und Restrukturierung eines insolventen Unternehmens. Voraussetzung dafür ist zum einen ein zielgerichteter Insolvenzplan, zum anderen, dass Sie kaufmännisch und persönlich in der Lage sind, das Unternehmen in dieser Situation zu leiten. Ein strategisch und wirtschaftlich überzeugendes Sanierungskonzept kann Gläubigerentscheidungen zudem positiv beeinflussen. Ausschlaggebend sind auch Ihr bisheriges Verhalten gegenüber den Gläubigern, die Höhe der Verbindlichkeiten und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Eine Eigenverwaltung bietet weitere Vorteile, z. B. möglicherweise geringere Verfahrenskosten, sprich eine höhere Planquote. Walterscheid unterstützt Sie bei diesen anspruchsvollen Aufgaben.
Walterscheid. Insolvenzplan.
Die Krise ist da. Ihrem Unternehmen droht Zahlungsunfähigkeit. Jetzt benötigen Sie eine durchdachte Strategie, die vor allem auf Restrukturierung, Wiederherstellung der Wirtschaftlichkeit und die Absenkung des persönlichen Haftungsrisikos abzielt. Doch das setzt Fachwissen voraus.
Ein erfahrener Anwalt hilft. Und die Insolvenzrechtsreform erleichtert Unternehmen die Sanierung aus eigener Kraft. Ein großer Vorteil sind vielfältige insolvenzrechtliche Sanierungsinstrumente, die keine Gläubigerzustimmung benötigen, z. B. die Eigenverwaltung. Voraussetzung ist jedoch immer ein fachlich einwandfreier und strategisch durchdachter Insolvenzplan, der als Grundlage für die Eigenverwaltung dient. Denn ein Insolvenzplan bedarf der Bestätigung durch das Gericht. Und die kann versagt werden, wenn der Plan in wesentlichen Teilen gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht. Nur mit juristischem Know-how kann ein Unternehmen in einer Ausnahmesituation sicher gesteuert und auch wieder auf Kurs gebracht werden.
Walterscheid unterstützt Sie umfassend und über das gesamte Insolvenzverfahren hinweg, z. B. bei der Einleitung des Verfahrens, bei der Auslotung der Möglichkeiten einer strategischen Insolvenz, bei der Abwehr unberechtigter Anfechtungsansprüche bis hin zu einer möglichen Restrukturierung. Dabei schätzen unsere Mandanten auch unser besonderes emotionales Einfühlungsvermögen.
Walterscheid. Sanierung und Restrukturierung.
Eine Walterscheid-Kernkompetenz ist die Sanierung, Restrukturierung oder Neugründung aus der Insolvenz heraus. Walterscheid agiert in Krisensituationen als unternehmensrechtlicher Berater sowie während und nach einem Insolvenzverfahren als juristischer Begleiter. Gemeinsam mit Ihnen definieren wir notwendige Handlungsfelder und arbeiten einen individuellen Sanierungsplan aus.
Dank des umfassenden, insolvenzrechtlichen Know-hows kann Walterscheid in allen kritischen Lagen ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufstellen. Zum Leistungsportfolio zählen dabei die Beratung und Abwicklung einer übertragenen Sanierung sowie die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital (Debt Equity Swap, Gläubigerbeteiligung). Walterscheid unterstützt Sie auch fachmännisch beim Kauf oder Verkauf von Unternehmensanteilen aus der Krise heraus (Distressed Mergers & Acquisitions). Gerade bei dieser Transaktion erschweren haftungsrechtliche Rahmenbedingungen eine Unternehmensveräußerung, so dass Sie mit juristischem Beistand durch Walterscheid in jedem Fall gut beraten sind.
Walterscheid. Gesellschaftsrecht.
Die untrennbare Verknüpfung unserer Spezialthematik „Unternehmensnachfolge“ mit dem Insolvenz- und Gesellschaftsrecht – wiederum verknüpft mit der Schnittstelle Familienrecht – setzt für die effektive Beratung unserer Mandanten ein entsprechend vernetztes Fachwissen voraus. Unser Know-how versetzt uns generell in die Lage, Gesellschafterstreitigkeiten sinnvoll beizulegen oder Sie bei der Wahl der geeigneten Rechtsform für ein neues Unternehmen zu beraten. So begleiten wir z. B. den gesamten Neugründungsprozess von Gesellschaften und ermitteln die für Sie geeigneten Maßnahmen zur Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung.
Auch die für verschiedene Gesellschaftsformen gängigen Verfahren, wie Rangrücktrittsvereinbarungen oder Patronatserklärungen, sind typische Handlungsfelder, die wir schon oft bearbeitet haben. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch juristische Betreuung bei der Abwehr insolvenzrechtlicher Anfechtungsklagen und bei der stillen Liquidation von Gesellschaften.
Walterscheid. Familienrecht.
Im Familienrecht ist fast immer die private Ebene betroffen. Daher sind gerade hier Diskretion, Vertrauen und Empathie unabdingbare Voraussetzung unserer Beratung. Gerade bei familiengeführten Unternehmen ist es oft die unzureichend geregelte Nachfolgefrage, die zu folgenschweren Problemen führen kann. Vor allem, wenn beim Eintreten von Erbfällen und bei deren Abwicklung lange verschlepptes Konfliktpotential zu Tage tritt. Walterscheid hilft bei der Gestaltung der Rechtsnachfolge sowohl Unternehmern als auch Privatpersonen. Wir begleiten unsere Mandanten bei gerichtlichen und außergerichtlichen Erbauseinandersetzungen und bei der Behandlung etwaiger Pflichtteilsrechte. Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Fragen der vorweggenommenen Erbfolge durch Übertragung zu Lebzeiten.
Ernstzunehmende wirtschaftliche und persönliche Konsequenzen drohen z.B. auch im Scheidungsfall. Um das eheliche Vermögen oder um Unterhalt werden nicht selten erbitterte, erschöpfende Kämpfe geführt. Diese unnötigen Auseinandersetzungen können jedoch durch vorsorgende Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge abgewendet werden.
Walterscheid. Arbeitsrecht.
Unsere Gesellschaft, unsere Arbeitswelt und ihre rechtlichen Bedingungen verändern sich rasant. Daher bildet die Beratung bei allen arbeitsrechtlichen Fragen – vor allem in Zusammenhang mit der Restrukturierung von Unternehmen – einen weiteren Bereich unserer juristischen Tätigkeit. Ihre Fragen, von der Abmahnung, dem Zeugnis über Themen wie Elternzeit, Outsourcing und Personalabbau bis hin zu Verhandlungen über Interessenausgleiche und Sozialplänen, beantworten wir kompetent und schnell. Wir unterstützen Sie auch bei der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und der prozessualen Durchsetzung Ihrer Personalentscheidungen.
Walterscheid. Verkehrsrecht.
Wir beraten Privatpersonen, mittelständische Gewerbetreibende und Unternehmer auch in Fragen des Verkehrsrechts und des Verkehrsstrafrechts, z. B. bei Bußgeldforderungen, Unfallflucht, Alkohol, Drogen, Körperverletzung im Straßenverkehr oder hinsichtlich Unfallschadensregulierungen. Wir wehren Bußgeldbescheide ab und verteidigen Sie in Bußgeldverfahren. Darüber hinaus wehren wir für Sie Regressansprüche Ihrer Haftpflichtversicherung ab und sind bei Auseinandersetzungen nach Autokauf und Kaufvertrag (z. B. im Falle von Sachmängelgewährleistung) für Sie da.
Walterscheid. Wirtschaftsrecht.
Wir verfügen über umfangreiches Wissen und langjährige Erfahrung in der wirtschaftsrechtlichen Beratung von Unternehmen – vor allem in schwierigen wirtschaftlichen Situationen. Zielsetzung unserer wirtschaftsrechtlichen Beratung in allen Phasen unternehmerischen Handelns – von der Unternehmensgründung bis zur Nachfolgeplanung und Beendigung des unternehmerischen Handelns – ist es stets, für Sie und Ihr Unternehmen eine kaufmännisch und strategisch vernünftige Lösung zu erreichen.
Walterscheid. Miet- und Eigentumsrecht.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind aufgrund ständig wechselnder Gesetzgebungsverfahren und neuer Urteile permanenten Veränderungen unterworfen. Die erfolgreiche Mandatsbearbeitung verlangt daher, aktuelle Rechtsprechungen genau zu kennen und immer up-to-date zu sein. Wir kennen die Rechtslage genau. Mit dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht nah verbunden sind z. B. sowohl Nachbarschaftsstreitigkeiten sowie das Maklerrecht. Wir beraten Sie umfassend in vielen Bereichen, auch in Sachen Beendigung des Mietverhältnisses, Kündigung, Befristeter Mietvertrag, Eigentümerwechseln, Tod des Vermieters, Kaution, Mängel der Wohnung (z. B. Feuchtigkeit, Schimmelpilz, etc.) und zu vielen anderen Themen rund um das Thema Immobilie.
„Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser wäre, wenn es anders wird. Aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es besser werden soll.“
Georg Christoph Lichtenberg, deutscher Naturwissenschaftler